
Vergütung eines Testamentsvollstreckers/Erbenbegleiters
Transparenz schafft Vertrauen
Die Vergütung wird in der Regel prozentual am Nachlasswert bemessen. Auf den ersten Blick erscheinen diese Beträge hoch – tatsächlich spiegeln sie jedoch den erheblichen zeitlichen, fachlichen und organisatorischen Aufwand wider, der mit dieser Aufgabe verbunden ist.
Hier die Empfehlungen des Deutschen Notarvereins:
- bis 350.000 Euro Nachlasswert: 5%
- bis 750.000 Euro Nachlasswert: 4%
- bis 3.500.000 Euro Nachlasswert: 3%
- bis 7.000.000 Euro Nachlasswert: 2%
- über 35.000.000 Euro Nachlasswert: 1,5%
Diese Vergütung umfasst eine Vielzahl von Leistungen, die oft über Monate oder sogar Jahre erbracht werden. Dazu zählen unter anderem:
- Sichtung und rechtliche Prüfung von Testamenten und Verträgen
- Erstellung eines vollständigen Nachlassverzeichnisses
- Sicherung von Vermögenswerten (Konten, Depots, Immobilien, Inventar, Unternehmen) und ggf. deren weitere Pflege
- Kommunikation mit Banken, Versicherungen, Behörden und Gerichten
- Erfüllung von Vermächtnissen und Auflagen
- Hilfe bei der Beantragung des Erbscheines und ggf. Einsicht in die Nachlassakte
- Erstellung der Erbschaftssteuererklärung (ggf. unter Einbeziehung des Steuerberaters)
- Dokumentation aller Schritte und transparente Information der Erben
- Konfliktvermeidung und neutrale Vermittlung bei unterschiedlichen Interessen
Ein professioneller Testamentsvollstrecker übernimmt damit nicht nur administrative Aufgaben, sondern trägt eine hohe rechtliche Verantwortung und Haftung. Gleichzeitig werden Angehörige in einer emotional herausfordernden Zeit deutlich entlastet.