Vergütung eines Testamentsvollstreckers/Erbenbegleiters

Transparenz schafft Vertrauen

Die Vergütung wird in der Regel prozentual am Nachlasswert bemessen. Auf den ersten Blick erscheinen diese Beträge hoch – tatsächlich spiegeln sie jedoch den erheblichen zeitlichen, fachlichen und organisatorischen Aufwand wider, der mit dieser Aufgabe verbunden ist.

Hier die Empfehlungen des Deutschen Notarvereins:

  • bis 350.000 Euro Nachlasswert:   5%
  • bis 750.000 Euro Nachlasswert:   4%
  • bis 3.500.000 Euro Nachlasswert:   3%
  • bis 7.000.000 Euro Nachlasswert:   2%
  • über 35.000.000 Euro Nachlasswert:   1,5%

Diese Vergütung umfasst eine Vielzahl von Leistungen, die oft über Monate oder sogar Jahre erbracht werden. Dazu zählen unter anderem:

Ein professioneller Testamentsvollstrecker übernimmt damit nicht nur administrative Aufgaben, sondern trägt eine hohe rechtliche Verantwortung und Haftung. Gleichzeitig werden Angehörige in einer emotional herausfordernden Zeit deutlich entlastet.

Wir tun nicht nur das, was wir können – wir können auch das, was wir tun.

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