Summa Summarum 30.11.2021

Guten Tag lieber Leser,

unser Blick geht heute nach Frankfurt: Der mehr als 20 Jahre andauernde Streit zwischen tausenden Kleinanlegern und der Deutschen Telekom könnte endlich ein gütliches Ende gefunden haben: Aktionäre hatten für Kursverluste beim sogenannten dritten Börsengang der Telekom Entschädigung verlangt.

Im Kapitalanleger-Musterverfahren legt die Telekom den 16.000 Geschädigten einen Vergleichsvorschlag vor. Für die erlittenen Kursverluste und der bis dato angefallenen Forderungszinsen erhalten alle Aktionäre bis Mitte 2022 ein Angebot, um den entstandenen Schaden zu ersetzen. Auf die Telekom könnten Ausgaben in dreistelliger Millionenhöhe zukommen.

Der Senat rät dazu, den Vergleich abzuschließen. Es sei nun der richtige Zeitpunkt, denn alle maßgeblichen Rechtsfragen seien geklärt. Die Anwälte des Musterklägers kündigten an, dass ihre Mandanten das Vergleichsangebot annehmen wollen. (Quelle: Handelsblatt)

Neuer Ampelkoalitionsvertrag – Auswirkungen auf Anleger und Verbraucher

Der Ampelkoalitionsvertrag listet u.a. auch Änderungen auf, die Anleger und Verbraucher betreffen:

Einen schneereichen Start in die neue Woche wünscht Ihnen das Team der Müller & Veith Investment GmbH

Zum Schluss ein Blick auf die Kapitalmärkte

(Quelle: Goldman Sachs)


Europa:

Nordamerika

Asien/EM

Wir tun nicht nur das, was wir können – wir können auch das, was wir tun.

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