InvestNews 21.08.2023

Guten Tag liebe Leser:innen,

es ist immerhin ein Anfang. Die Managerin bei der Outdoor-Bekleidungsfirma Patagonia stellt Klimaschutz über Wachstum.

Bei der Outdoor-Bekleidungsfirma Patagonia geht es anders zu als in den meisten Firmen. Fragt man die neue Europachefin Nina Hajikhanian nach ihren Zielen, will sie nicht etwa den Absatz neuer Jacken nach oben treiben. Die 43-Jährige will erreichen, dass Kunden ihre alte Kleidung länger tragen. Man habe in den vergangenen anderthalb Jahren die Reparaturkapazitäten in Europa verfünffacht. Das Ziel sei nun, die Zahl der Reparaturen in den nächsten fünf Jahren auf das Vierfache zu erhöhen.

Kurzfristig mag das die Profite bremsen, doch es gehe darum, langfristig den Planeten zu schützen, um bald überhaupt noch Geschäfte machen zu können, so die Managerin. Es sei Teil des Firmenethos, Produkte in hoher Qualität anzubieten, damit sie lange genutzt werden könnten.

Alte Jacke reparieren statt neue zu verkaufen – das zeigt den Konflikt, in dem Patagonia wirtschaftet. Das Unternehmen kämpft mit dem Spagat, das Klima retten zu wollen, aber gleichzeitig in einem kapitalistischen Wirtschaftssystem zu agieren.

(Quelle: Handelsblatt)

Ab wann darf sich ein Unternehmen eigentlich „klimaneutral“ nennen? Und wie sehen Sie diesen Begriff als Verbraucher?

Wüssten Sie, dass bei einer „klimaneutralen“ hergestellten Marmelade CO2-Ausgleich-Zertifikate gekauft wurden oder sind Sie von einer schonenden Herstellung ausgegangen?

Genau diese Gedankenleistung traut das Oberlandesgericht Düsseldorf Verbraucherinnen und Verbrauchern zu, wie aus einem heutigen Urteil vorgeht. Die Wettbewerbszentrale hatte gegen den Marmeladenhersteller Mühlhäuser geklagt, der sein Produkt als „klimaneutral“ bezeichnete.

Wenn ein Produkt mit diesem Schlagwort beworben wird, wisse der durchschnittliche Verbraucher, wie er das zu verstehen habe, urteilte das Gericht. Gemeint ist nämlich meist nicht, dass im Herstellungsprozess kein CO2 ausgestoßen wird. Stattdessen geht es um Kompensationsmaßnahmen, also zum Beispiel um die finanzielle Unterstützung von Aufforstung.

Die Verbraucher seien sich darüber im Klaren, so das Gericht, allein schon, weil „auch Waren und Dienstleistungen als klimaneutral beworben werden, die – wie beispielsweise Flugreisen – nicht emissionsfrei erbracht werden können.“

Ich bin mir da nicht so sicher, ob jeder Verbraucher immer sofort diesen Zusammenhang herstellt.

(Quelle: Tagesschau)

Eine milde sommerliche Woche wünscht Ihnen das Team der Müller & Veith Investment GmbH.

Der Blick auf die Kapitalmärkte entfällt Softwarebedingt diese Woche.

Wir tun nicht nur das, was wir können – wir können auch das, was wir tun.

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