InvestNews 18.10.2022

Guten Tag liebe Leser,

wie heißt es so schön: Jede Krise hält auch Chancen bereit. Oder wie die Regierung in unserem Land so oft und gerne betont: Gemeinsam schaffen wir das! Doch wie interpretiert man überhaupt „Gemeinsamkeit“. Sprechen auch die Fakten für einen Konsens in der Bundesrepublik Deutschland?

Wirtschaftskrise trifft Größenwahn: Die Verdopplung des Bundeskanzleramts

Wenn Donald Trump oder schlimmer noch Wladimir Putin geplant hätten, das Weiße Haus beziehungsweise den Kreml in seiner Bürofläche zu verdoppeln und neben das bisherige Regierungsgebäude ein zweites in gleicher Größe zu stellen, wäre die Aufmerksamkeit des deutschen Fernsehens garantiert. Wenn Olaf Scholz und sein Vizekanzler Robert Habeck für 777 Millionen Euro die Verdopplung des Bundeskanzleramtes in Angriff nehmen und dafür die bislang aus der Steuerkasse gepflegten Bäume und Grünflächen zerstören, beseitigen und danach die Flächen versiegeln lassen, kräht im deutschen staatsnahen TV kein Hahn danach.

Zahlen – Daten – Fakten

Den Neubau – der bereits unter Angela Merkel mit der Zustimmung der damaligen Großen Koalition beschlossen und vom damaligen Kanzleramtsminister präsentiert wurde – rechtfertigt die Regierung mit dem Argument, dass das Kanzleramt zu klein geworden sei und man die Beamten aktuell auf mehrere Standorte in der Hauptstadt verteilen müsse.

Der Neubau mit seinen ökologischen und finanziellen Nebenwirkungen war schon vor Krieg, Energiepreis-Explosion und XXL-Inflation pompös. Nun wirkt das Projekt obszön. Der Staat, der seine Bürger zum Maßhalten anhält und selbst mit seiner Schuldenaufnahme an die Grenze des Verkraftbaren geht, will im eigenen Herrschaftsbereich keine Abstriche machen. Es gibt keinen Sparwillen und daher auch kein Schuldbewusstsein.

Fazit: Ein solches Bauvorhaben ist vor allem unter dem Gesichtspunkt der derzeitigen Krisensituationen im Land kaum vertretbar.

(Quelle: ThePioneer)

Grundsteuer 2022: Fristverlängerung

Vor einer Woche hieß es, nicht einmal jeder dritte Haus- und Wohnungsbesitzer habe seine Unterlagen online abgegeben.  Die Entscheidung zur Fristverlängerung lag bei den Ländern.

Nun wurde die Frist zu Abgabe bundesweit einmalig von Ende Oktober bis Ende Januar 2023 verlängert.

Genießen Sie den „Indian Autumn“. Das Team der Müller & Veith Investment GmbH.

Zum Schluss ein Blick auf die Kapitalmärkte

Europa

Nordamerika

Asien/EM

(Quelle: GoldmanSachs)

Wir tun nicht nur das, was wir können – wir können auch das, was wir tun.

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