InvestNews 15.03.2022

Guten Tag liebe Leser,

die jährliche Steuererklärung ist oft ein lästiges, aber unabdingbares Thema, welches uns jedes Jahr aufs Neue beschäftigt und manchmal auch ärgert. Nach der Einreichung beim zuständigen Finanzamt, heißt es warten auf den Steuerbescheid. Im Durchschnitt dauert die Bearbeitung eineinhalb Monate. Nach einer Auswertung des Portals „Lohnsteuer kompakt“ zeigt sich jedoch, dass es immense Unterschiede in der Bearbeitungszeit gibt: Die Stadt Warburg war 2021 mit 32 Bearbeitungstagen Spitzenreiter, Mannheim-Neckarstadt hingegen benötigte 83 Tage. Die Gründe liegen nicht nur in der schleppenden Bearbeitung sondern auch an verzögerten Rückmeldungen bei Rückfragen seitens des Finanzamtes.

Prüfen Sie Ihren Steuerbescheid

Immer wieder kommt es vor, dass Finanzbeamte die Steuern falsch festsetzen oder Daten von Dritten – also Arbeitgebern, Krankenkassen oder anderen Behörden – fehlerhaft übernehmen. Darum sollten Sie Ihren Steuerbescheid sorgfältige unter die Lupe nehmen.

Das Formular ist immer gleich aufgebaut: Prüfen Sie zuerst die allgemeinen Daten wie Steuer-ID, Datum und Art des Steuerbescheides, sowie Festsetzungsbedingungen und die Höhe der festgesetzten Steuer. Darunter erhalten Sie die Information darüber, ob Sie eine Steuererstattung erhalten oder ob eine Steuernachzahlung anfällt.

Unter „Berechnung des zu versteuernden Einkommens“ sehen Sie all Ihre Einkünfte und – noch wichtiger – alle Ausgaben, die das Finanzamt anerkannt hat.

In den „Erläuterungen zur Festsetzung“ mit Rechtsbehelfsbelehrung schreibt das Finanzamt, welche Kosten nicht anerkannt worden sind und warum.

Was Sie genau prüfen sollten

Nach Prüfung aller allgemeinen Daten sollten Sie sich vor allem die „Berechnung des zu versteuernden Einkommens“ ansehen:

Wenn Sie Abweichungen zu Ihrem Nachteil feststellen, schauen Sie zunächst in die Erläuterungen: Hier erklärt das Finanzamt, warum es die jeweiligen Kosten nicht anerkannt hat. Manchmal werden Sie aufgefordert, Belege nachzureichen oder einzelne Positionen genauer zu erklären.

Prüfen Sie auch, ob das Finanzamt den Arbeitnehmerpauschbetrag von 1000 Euro abgezogen hat, sollten Sie gar keine Werbungskosten angegeben haben.

Wer hilft bei Ungereimtheiten?

Bei Rechenfehler oder anderen Kleinigkeiten rufen Sie einfach Ihren Sachbearbeiter an. Meist lassen sich so schon Widersprüche zwischen Erklärung und Bescheid auflösen. Sie haben auch die Möglichkeit, einen formlosen Antrag auf schlichte Änderung zu stellen.

Wichtig zu wissen: Bei einem Antrag auf schlichte Änderung darf das Finanzamt gleichzeitig Fehler, die zugunsten des Steuerzahlers passiert sind, bis zur selben Höhe gegenrechnen, aber nicht mehr. Im schlechtesten Fall gibt es also keine zusätzliche Steuererstattung.

So legen Sie Einspruch ein

Haben Sie in Ihrem Steuerbescheid größere Fehler entdeckt oder fühlen sich zu Unrecht zur Kasse gebeten, können Sie gegen den Steuerbescheid Einspruch einlegen. Dafür haben Sie einen Monat Zeit. Die First beginnt, nachdem der Bescheid als „bekannt gegeben“ gilt.

Bei einem Einspruch reicht ein formloses Schreiben an das zuständige Finanzamt mit Angabe der Steuernummer und des Steuerbescheids. Sie können Ihren Einspruch auch online über das Elster- Portal der Finanzbehörden oder per E-Mail einlegen.

Wenn Sie Einspruch eingelegt haben, müssen Sie grundsätzlich trotzdem zunächst die komplette Steuerforderung begleichen. Einziger Ausweg: Sie beantragen zusammen mit dem Einspruch die sogenannte Aussetzung der Vollziehung. Das bedeutet, dass der strittige Steuerbetrag so lange nicht bezahlt werden muss, bis die Finanzbehörde über den Einspruch entscheidet.

Aber Achtung: Legen Sie sich die Summe zuzüglich eines Puffers für die derzeit noch nicht feststehenden Zinsen pro Jahr auf die Seite, damit Sie bei einer negativen Entscheidung das Geld parat haben.

Wichtig zu wissen: Die Finanzbeamten schauen sich nach Ihrem Einspruch die gesamte Steuererklärung noch einmal an. Das kann zur Folge haben, dass sie an anderen Stellen Fehler finden, die sie zu Ihren Gunsten gemacht haben. Doch keine Sorge, der Einspruch ist nicht riskant. Denn das Finanzamt darf diese Fehler zwar korrigieren, muss Ihnen aber eine solche „Verböserung“ vorher mitteilen.

(Quelle: Handelsblatt)

Wir wünschen Ihnen eine friedliche Woche.

Ihr Team der Müller & Veith Investment GmbH

Zum Schluss ein Blick auf die Kapitalmärkte

(Quelle: Goldman Sachs)

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Wir tun nicht nur das, was wir können – wir können auch das, was wir tun.

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