InvestNews 10.01.2023

Guten Tag liebe Leser,

wir sind nach einer kurzen Verschnaufpause zurück und hoffen, dass Sie die Feiertage genossen haben, Zeit für sich und die Familie hatten und Kraft schöpfen konnten. Wir wünschen Ihnen allen ein frohes neues Jahr!

Nach dem turbulenten Jahr 2022 mit dem erschütternden russischen Angriffskrieg gegen die Ukraine und Turbulenzen an der Börse starten wir heute mit einigen „Good News“ für 2023:

Gaspreis-/Strompreisbremse

Die Preisbremsen für Strom und Gas sollen die zu erwartenden Belastungen durch hohe Energiepreise abfedern. Für 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs zahlen Haushalte einen gedeckelten Preis. Wer mehr als die 80 Prozent des Vorjahres verbraucht, muss für den restlichen Konsum den regulären Marktpreis bezahlen. Die Devise lautet also: Sparen. Die Preisbremsen treten offiziell im März in Kraft und wirken im gesamten Jahr 2023. Für Januar und Februar gibt es rückwirkend Entlastungen. Es ist zudem geplant, sie bis April 2024 zu verlängern.

Mehr Kindergeld

Von 2023 an erhalten Eltern für jedes Kind monatlich 250 Euro. Auch der Kinderzuschlag für Alleinerziehende und Familien mit kleinem Einkommen wird zum 1. Januar 2023 auf 250 Euro erhöht.

Rentenänderungen

Voraussichtlich ab Mitte 2023 dürften die Renten in Westdeutschland um 3,5 Prozent steigen, in Ostdeutschland um 4,2 Prozent. Wie hoch die persönliche Rente (einmal) ausfällt, hängt maßgeblich davon ab, wie viele Entgeltpunkte oder Rentenpunkte während des Erwerbslebens gesammelt wurden. Ein Rentenpunkt kostet 2023 rund 788 mehr als im Vorjahr, nämlich 8.024 Euro. Für die BeitragszahlerInnen dürfte sich erstmal wenig ändern: Der Beitragssatz soll bis 2026 bei 18,6 Prozent stabil bleiben.

2023 soll außerdem, so der Plan der Bundesregierung, die sogenannte Aktienrente eingeführt werden. Dafür wird der Bund von 2023 an ein Darlehen in Höhe von zehn Milliarden Euro aufnehmen. Dieses Geld fließt in einen Fonds, der weltweit gestreut in Aktien investieren soll. Die Erträge sollen dann ab Mitte der 2030er-Jahre dazu beitragen, die gesetzliche Rentenversicherung zu stützen.

Steueränderungen

Freibeträge: Der Grundfreibetrag steigt zum 1. Januar um 561 Euro auf 10.908 Euro (Verheiratete: 21.816 Euro). Auf diesen Teil des Einkommens müssen keine Steuern gezahlt werden. Auch der Kinderfreibetrag wird angehoben: Um 404 Euro auf 6.024 Euro.

Der Sparer-Pauschbetrag steigt von 801 Euro auf 1000 Euro (Verheiratete: 2.000 Euro). Erträge, also Kursgewinne aus Verkäufen, Dividendenausschüttungen und Zinszahlungen, bis zu diesem Wert müssen nicht versteuert werden.

Homeoffice-Pauschale: Wer von Zuhause arbeitet – auch ohne häusliches Arbeitszimmer – kann pro Homeoffice-Tag (bis 210 Tage) 6 Euro geltend machen. Bis zu 1.260 Euro können so steuerlich geltend gemacht werden.

Von 2023 an kannst du die Rentenversicherungsbeiträge, komplett von der Steuer absetzen werden. Hintergrund: Künftig werden die Renten (stärker) besteuert, wenn sie ausgezahlt werden.

WohngeldPlus

Mit dem ab 01.01.2023 in Kraft tretenden neuen „WohngeldPlus“ erhalten mehr Menschen als bisher einen staatlichen Mietzuschuss. Mit 190 Euro bis 370 Euro monatlich wurde dieses zudem deutlich erhöht.

Das neue Bürgergeld

Zum Jahreswechsel wurde das bisherige Hartz-IV-System abgeschafft. Dieses bringt nicht nur eine finanzielle Erhöhung der Regelsätze mit sich. Arbeitslose sollen zukünftig besser betreut werden und der Vermittlungsvorrang fällt weg – es heißt nun: „Ausbildung vor Aushilfsjob“.

Midijob Verdienstgrenze steigt

Die Verdienstgrenze für Midijobs steigt zum 01. Januar 2023 von 1.600 Euro auf 2.000 Euro. ArbeitnehmerInnen mit niedrigem Einkommen müssen dadurch niedrigere Sozialversicherungsbeiträge bezahlen, es bleibt also mehr vom Bruttoeinkommen übrig.

(Quelle: hermoney.de)

Einen schwungvollen Jahresstart wünscht Ihnen das Team der Müller & Veith Investment GmbH.

Zum Schluss ein Blick auf die Kapitalmärkte

Europa

Nordamerika

Asien/EM

(Quelle: GoldmanSachs)

Wir tun nicht nur das, was wir können – wir können auch das, was wir tun.

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