ImmoNews der Woche

Guten Tag liebe Leser:innen,

in der letzten Zeit herrschte sehr viel Verunsicherung rund um das Thema „Heizungsgesetz“ (GEG = Gebäudeenergiegesetz). Unzählige öffentlichkeitswirksame Streitereien innerhalb der Regierungskoalition, diverse Änderungen und ein zwischenzeitlicher Stopp des Gesetzgebungsverfahrens durch das Bundesverfassungsgericht. Da haben potenzielle Immobilienkäuferinnen und -käufer schon lange den Überblick verloren, welche Ausgaben beim Erwerb eines älteren Eigenheims bezüglich der Heizungsanlage in den nächsten Jahren auf sie zukommen werden. Dabei ist die finanzielle Belastung im nun beschlossenen Gesetz keinesfalls so groß wie anfänglich befürchtet.

Neues GEG ab 2024! Was bedeutet dies wirklich?

Das neue GEG wurde Ende September verabschiedet. Für Immobilienbesitzer können sich aus dem Gesetz weitere Belastungen ergeben. Viele Regelungen gelten jedoch nicht von Anfang an. Zudem winken großzügige Fördermaßnahmen und finanzielle Anreize.

Das „Heizungsgesetz“ tritt zum 01.01.2024 in Kraft und soll u.a. gewährleisten, dass zukünftig nur noch Heizungsanlagen verbaut werden, die zu einem Anteil von mindestens 65% auf erneuerbare Energien zurückgreifen. Dazu geeignet sind z.B. Wärmepumpen, Stromdirektheizungen und Heizungen, die mit Holz oder Pellets betrieben werden. Alternativ kommt auch der Anschluss an ein Wärmenetz („Fernwärme“) in Frage. Grundsätzlich gelten die Regelungen zunächst allerdings ausschließlich für Neubauten – und da auch nur mit gewissen Einschränkungen.

Alles in allem fallen die finanziellen Belastungen, die sich für Käufer älterer Immobilien aus dem Heizungsgesetz ergeben können, also bei weitem nicht so drastisch aus, wie bisweilen angenommen. Allerdings muss berücksichtigt werden, dass eine neue Heizungsanlage nur ein Bestandteil einer energetischen Sanierung ist.

Fazit: Nichts wird so heiß gegessen, wie es gekocht wird – das gilt auch für das „Heizungsgesetz“.

(Quelle: Hütting&Rompf)

Wir tun nicht nur das, was wir können – wir können auch das, was wir tun.

×

Gesprächstermin anfragen