ImmoNews 23.02.2022

Energetische Sanierung zur Klimarettung:
Wie wirkt sich die Klimarettung auf Immobilienbesitzer aus?

Guten Tag liebe Leser,

schlecht gedämmten Gebäuden und Wohnungen in der EU droht eine Sanierungspflicht mit weitreichenden Folgen.

Gemäß den aktuellen Planungen der EU in der Überarbeitung der Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) müssen Wohngebäude bis 2030 mindestens die Energieeffizienzklasse F und bis 2033 die Klasse E erreichen. Bei Nichtbeachtung könnten auch Immobilienbesitzern in Deutschland Konsequenzen wie z.B. Vermietungsverbot drohen.

Das wird teure Investitionen nach sich ziehen, selbst wenn zu beachten ist, dass in Deutschland die Einstufungen der Energieeffizienzklassen nicht nur bis „G“ gehen, sondern bis „H“ und die erste Sanierungswelle damit weitestgehend die Gebäude der Energieeffizienzklasse H in die Pflicht nimmt.

Bereits der erste Schritt trifft einer aktuellen Studie der Arbeitsgemeinschaft für zeitgemäßes Bauen (Arge) zufolge 2,3 Millionen Ein- und Zweifamilienhäuser sowie 100.000 Mehrfamilienhäuser.

Für ihre Sanierung würden 17,2 Milliarden Euro fällig. Und der nächste Schritt für die Sanierungsanforderungen ist bereits absehbar: Gemäß dem „European Green Deal“ müssen bis zum Jahr 2033 zusätzliche 15 Prozent des Bestands die nächste Energieeffizienzstufe erreichen. Die Anforderungen setzen voraussichtlich zahlreiche Immobilienbesitzer unter Zugzwang, vor allem in Ostdeutschland. Denn einer Auswertung des Onlinemaklers McMakler zufolge sind dort die meisten Gebäude mit einer schlechten Energieeffizienz zu finden.

Aber was muss man tun um die Klimaziele zu erreichen?

Das Münchener Unternehmen Caala hat mal skizziert, welche Schritte nötig wären. Demnach wäre der Schritt von der Energieeffizienzklasse F zu E bei einem Mehrfamilienhaus mit einer minimalen Dämmung der Außenwände zu erreichen. In dieser Modellrechnung wurde mit einem typischen Plattenbau kalkuliert, gebaut in den 1970er-Jahren ohne vorherige Sanierungsmaßnahmen, einer Dämmung lediglich mit Schaumbeton und einer Ölheizung aus dem Jahr 1970.

Allerdings wäre man damit noch weit von dem Ziel der Klimaneutralität entfernt, wie die Berechnungen von Right.based on science zeigen: Würde man die Sanierung im Jahr 2023 durchführen, landete das Gebäude statt bei einer globalen Erwärmung von anfangs 4,3 Grad lediglich bei 3,7 Grad und wäre damit noch längst nicht konform mit den in Paris vereinbarten Klimazielen.

Würde man zusätzliche Maßnahmen durchführen, das heißt die Installation einer Wärmepumpe, den Austausch der Fenster, eine bessere Fassaden-, Flachdach- und Kellerdämmung würde man aber dennoch nur bei 2,4 Grad landen.

Erst wenn man 2023 bei der Dämmung und dem Austausch der Fenster höhere Standards anlegen würde sowie eine Luft-Wasser-Wärmepumpe und eine Solaranlage auf dem Dach installiert, für den restlichen Strombedarf der Pumpe und obendrein auch für den Nutzerstrom auf Grünstrom wechselt, erreicht man das Ziel von 1,5 Grad.

Und je später man Maßnahmen ergreift, desto schlechter fällt die Klimabilanz natürlich aus.

Auch Mieter sind bei energetischer Sanierung gefordert

Selbst wenn die Vermieter alles tun, so müssen auch die Mieter ihren Beitrag zum Erreichen der angestrebten Klimaziele leisten, wie bereits oben erwähnt. Eine dringend erforderliche Maßnahme ist es, als Mieter auf grünen Strom umzuschwenken.

(Quelle: Handelsblatt)

Unser Tipp: Rechtzeitig vorsorgen, um nicht von diesen Maßnahmen „überrascht“ zu werden.

Ihr Team der Müller & Veith Investment GmbH

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