ImmoNews 09.03.2022

Grundsteuerwerte werden neu festgestellt!

Ab 01.07.2022!

Guten Tag liebe Leser,

im Frühjahr 2018 fällte das Bundesverfassungsgericht ein umfängliches Urteil für Immobilieneigentümer.

Die bisher geltende Einheitsbewertung von Grundvermögen zur Feststellung der Grundsteuer wurde als nicht verfassungskonform eingeordnet. Der Gesetzgeber wurde aufgefordert hier neue Regelung zu treffen, die somit eine Neubewertung aller Grundstücke in Deutschland beinhaltet.

Ab 1.1.2025 darf die Grundsteuer von den jeweiligen Gemeinden nur noch unter Anwendung der neuen Werte für die Grundsteuer festgesetzt werden.

Die Reichweite und das Ausmaß dieser Grundsteuerreform ist enorm, müssen doch in Deutschland über 35 Millionen Grundstücke neu bewertet werden.

Das Jahr 2022 bringt also für alle Immobilieneigentümer in Deutschland immense Änderungen mit sich. Ab dem 01.07.22 werden deswegen nach und nach die Grundsteuerwerte neu festgestellt. Hierfür müssen alle Immobilienbesitzer zwischen dem 01.07.22 und dem 31.10.22 eine Steuererklärung für ihre Grundstücke abgeben.

Wir werden Sie in diesem Prozess gerne unterstützen. Details und Umsetzungsmöglichkeiten erarbeiten wir gerade mit unserem Steuerberater. Wir kommen diesbezüglich unaufgefordert auf Sie zu oder sprechen Sie uns gerne an.

Ihr Team der Müller & Veith Investment GmbH

Wir tun nicht nur das, was wir können – wir können auch das, was wir tun.

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